18. Februar 2018
Am Freitag den 9.3.2018 findet um 19:00 Uhr die 133.Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hatting statt.
Dazu sind alle Aktiven, Jugendfeuerwehrmitglieder und alle Mitglieder außer Dienst recht herzlich eingeladen. Das Kommando freut sich über eine zahlreiche Teilnahme.
Der Ausschuss der Feuerwehr Hatting hat in seiner Sitzung am 11.Dezember 2017 die nachstehende Tagesordnung beschlossen:
Tagesordnung:
Gemeinsames Abendessen
Eröffnung der Versammlung durch den Kommandanten
Gedenken an die verstorbenen Kameraden
Bericht des Schriftführers
Bericht des Kommandanten
Bericht des Kommandanten Stellvertreters
Bericht des Kassiers
Bericht der Kassaprüfer
Bericht des Löschzug Hattingerberg
Bericht des Kassiers Löschzug Hattingerberg
Bericht der Kassaprüfer Löschzug Hattingerberg
Beförderungen
Ehrungen
Neuwahlen
Ansprache der Ehrengäste
Allfälliges
Schlussworte des Kommandanten
Wichtige Hinweise zur Wahl - Tagesordnungspunkt 13
Wahlberechtigt sind alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 15.ten Lebensjahr bis zur Außer Dienststellung und alle Mitglieder außer Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Hatting welche am 01.01.2018 in der Standesliste aufscheinen.
Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind nicht wahlberechtigt, auch dann nicht, wenn sie am Wahltag in den aktiven Dienst übernommen werden.
Gemäß Landesfeuerwehrgesetz 2001 (LFG 2001) §4 Art.4 dürfen Wahlvorschläge nur von aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr eingebracht werden.
Die Wahlvorschläge müssen in schriftlicher Form, vom Einreicher unterschrieben
bis spätestens Freitag 02. März 2018; 20.00 Uhr beim Kommandanten abgegeben werden.
Anonyme Wahlvorschläge können nicht akzeptiert werden.
Zum Kommandanten und zu seinem Stellvertreter dürfen nur aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr gewählt werden, die zum Gemeinderat wählbar sind, seit mindestens fünf Jahren im aktiven Feuerwehrdienst stehen und den Gruppenkommandantenkurs absolviert haben.
Zum Kassier und zum Schriftführer dürfen nur aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr gewählt werden, die zum Gemeinderat wählbar sind, mit dem Feuerwehrwesen hinlänglich vertraut sind.